12. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen 2011



Der Inhalt - Ihr Nutzen

Im vergangenen Jahr haben sich die 11. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen mit der Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung der Patienten beschäftigt. Die Neuordnung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung hat nun Eingang in ein konkretes Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung, dem Versorgungsgesetz, gefunden.

Neben der Frage, wie bei zunehmendem Arztmangel eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden kann, werden durch dieses Gesetzgebungsvorhaben jedoch insbesondere auch Fragen der Reform der ambulanten Leistungserbringung durch Ärzte und Krankenhäuser angesprochen.

Die Gesetzgebung der letzten Legislaturperiode hat den Kreis der gründungsberechtigten Leistungserbringer bei Medizinischen Versorgungszentren sehr weit gefasst und die ambulante Behandlung im Krankenhaus für hochspezialisierte Leistungen und besondere Erkrankungen nach § 116b SGB V jenseits der vertragsärztlichen Versorgung und ohne Bedarfsprüfung zugelassen.

Dies hat zu einer unnötigen Verschärfung des Wettbewerbs, insbesondere zwischen Ärzten und Krankenhäusern geführt, die eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit zunehmend erschwert hat. Der vom BMG vorgelegte Arbeitsentwurf des Versorgungsgesetzes sieht insofern eine kritische Überprüfung dieses Prozesses vor. Andererseits will auch die jetzige Bundesregierung an der Gründungsberechtigung von Krankenhäusern bei MVZ festhalten und den Prozess einer besseren Verzahnung der Sektoren weiter fortsetzen. 

Die diesjährigen 12. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen geben Ihnen ein Überblick über das Gesamtvorhaben des Versorgungsgesetzes sowie über besondere Schwerpunkte der nächsten Gesundheitsreform.

Folgende Themen wird die diesjährige Tagung schwerpunktmäßig behandeln:

Sicherstellung einer flächendeckenden bedarfsgerechten Versorgung,

Stärkung der Einwirkungsmöglichkeiten der Länder auf die Bedarfsplanung unter
Berücksichtigung regionaler Besonderheiten,

stufenweise Einführung einer spezialärztlichen Versorgung für Erkrankungen mit
besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen, hochspezialisierten
Leistungen sowie bestimmten ambulanten Operationen und stationsersetzenden
Eingriffen als eigenständiger Bereich in der GKV,

Beschränkung der MVZ-Gründungsberechtigung auf Vertragsärzte und Krankenhäuser
mit Ausnahmeregelung aus Versorgungsgründen für gemeinnützige Trägerorganisationen,

umfassender Bestandsschutz für MVZ, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Neuregelung bereits zugelassen waren,

Übertragung der Leitung der medizinischen Versorgung bei MVZ rechtlich und
faktisch auf Ärzte,

nachrangige Berücksichtigung von MVZ, bei Auswahlentscheidungen über die
Nachbesetzung von Arztsitzen, bei denen die Mehrheit der Geschäftsanteile und
der Stimmrechte nicht Vertragsärzten zustehen,

stärkere Berücksichtigung von Versorgungsgesichtspunkten bei der Nachbesetzung von
Vertragsarztpraxen,

Verbot der Zuweisung gegen Entgelt in der vertragsärztlichen Versorgung.

Die 12. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen beschäftigen sich mit den Auswirkungen
dieser Veränderungen auf die ambulanten Versorgungsstrukturen und die Zusammenarbeit
zwischen Ärzten und Krankenhäusern.

Wir möchten Sie auch mit der diesjährigen Veranstaltung wieder über die aktuellen
gesetzgeberischen Änderungen im Gesundheitsmarkt detailliert informieren und Ihnen
praktische Hinweise geben.

Dr. Peter Wigge